IV. Zielsetzung und Teilprojekte
1. Zielsetzung des Projekts
Ausgehend von der gegenwärtig herrschenden Konzeptualisierung von Phänomenen soziokultureller Veränderungen als ‚demographischer Wandel’, unternimmt das Projekt diskursanalytische und empirisch-qualitative Untersuchungen sowie begriffs-, wissenschafts- und kulturgeschichtliche Reflexionen. Eine solche Analyse der epistemischen und konzeptuellen Voraussetzungen der Demographie-Debatte nimmt insbesondere jene grundlegenden Veränderungen in den Blick, die mit demographischen Größen nur unzureichend analysiert werden können. Da es sich bei ‚Generation’ und ‚Erbe’ um zentrale Strukturierungen des – sowohl diachron als auch synchron organisierten – soziokulturellen Zusammenhangs handelt, die von den gegenwärtigen Umbrüchen und Neudefinitionen betroffen sind, ist es vielversprechend, Bedeutungsspezifik und -wandel dieser Konzepte in verschiedenen Feldern interdisziplinär zu untersuchen: sowohl um reduktionistischen Beschreibungen entgegenzuwirken als auch um die analytischen Voraussetzungen für problemadäquate Lösungsperspektiven zu erarbeiten. Insofern das Konzept der ‚Generationen-gerechtigkeit’ auf der Vorstellung eines im Erbe fortgesetzten Tausches beruht, sind ökonomische Tausch- und Zirkulationsmodelle der Debatten über ‚demographischen Wandel’ auf ihre konzeptuellen und symbolischen Voraussetzungen hin zu untersuchen. Statt der erwähnten Tendenz zur Naturalisierung sozialer Übertragungen zu folgen, wird gefragt, wie Austausch, Ausgleich, aber auch Verschuldung zwischen den Generationen von den Akteuren in Unternehmen, in Wirtschafts- und Kulturpolitik konzipiert werden.
Andere aktuelle Veränderungen betreffen das Verhältnis der Lebenden zu den Toten. Im Unterschied zu vergangenen Modernisierungsschüben, die dieses Verhältnis mit wechselnden Inklusionen und Exklusionen der Toten ins pragmatische und symbolische Handeln der Lebenden regelten,52 ist ein großer Teil dieser sozialen Energie heute auf den Umgang mit den ‚Alten’ umgelenkt worden – mit erheblichen Konsequenzen für das Konzept von Alter und Altersgruppen insgesamt. Im Zusammenhang damit stehen die zunehmenden Herausforderungen an die bürgerliche Familie als Ideal und Rechtsnorm. Statt aber ‚die Familie’ gegen ‚den Staat’ ins Feld zu führen – oder umgekehrt – und auf diese Weise ideologische, oft genderpolitisch forcierte Kämpfe der vergangenen 200 Jahre fortzusetzen,53 sind die komplexeren Wechselbeziehungen zwischen Imagination und Realität sowie zwischen Normen und Praktiken zu untersuchen, wie sie die Familiendiskurse in Literatur und Recht prägen.
Die so gewonnenen Differenzierungen verstehen sich als notwendiger Beitrag zu den aktuellen Debatten. Zwar kann es nicht Aufgabe einer kultur- und sozialwissenschaftlichen Analyse der in die Demographiedebatte involvierten Konzepte sein, konkrete Lösungsvorschläge zu formulieren. Wohl aber geht es in dem Projekt – mit der Fokussierung der vorausgegangenen historisch ausgerichteten Grundlagenforschung zu den Konzepten von Generation und Genealogie, Verwandtschaft und Erbe auf die Gegenwartsprobleme – nun darum, zu adäquateren Deutungen der aktuellen Probleme und zur Klärung fundamentaler Voraussetzungen für anstehende Reformen beizutragen. Dies betrifft insbesondere:
- andere Weltkulturerbe-Konzeptionen,
- erbrechtliche Veränderungen und die Perspektive von Stiftungsmodellen,
- Alternativen zum Zwei- oder Drei-Generationenmodell,
- Alternativen zur Erziehung-Vorsorge-Pflege-Relation,
- Differenzierungen des Sozialstaats-Familien-Gegensatzes.
2. Interdisziplinärer Zusammenhang des Projekts
Ein Projekt, das die in die gegenwärtige Demographiedebatte involvierten Konzepte ‚Generation’, ‚Alter’, ‚Erbe’, ‚Leben’ usw. analysieren möchte, muss interdisziplinär arbeiten. Während der ‚Erbe’-Begriff kulturelle, rechtliche, ökonomische und biologische Dimensionen von Überlieferung verbindet, erfordert die doppelte Semantik des modernen Generationenbegriffs eine interdisziplinäre Perspektive, die sozialwissenschaftliche, wissenschafts- und kulturwissenschaftliche Kompetenzen verknüpft. Die im Team versammelten Methoden der Begriffs-, Kultur- und Wissenschafts-geschichte, einer literaturwissenschaftlich geschulten Analyse von Bedeutungsproduktion und Theoriebildung sowie einer empirisch fundierten Sozialforschung stellen einen interdisziplinären Horizont bereit, in dem die Einzelfragen der Teilprojekte kontextualisiert werden können. Für eine solche inhaltliche und methodologische Vernetzung der Teilprojekte untereinander ist esunabdingbar, die jeweiligen Hypothesen und Ergebnisse in enger Kooperation miteinander zu diskutieren – sowohl auf der Ebene einer direkten punktuellen Zusammenarbeit zwischen einzelnen Teilprojekten als auch auf der Ebene des Gesamtprojekts.
Das Projekt will also kultur-, rechts- und sozialwissenschaftliche Forschungen in methodisch kontrollierter Weise miteinander verbinden. Um die angestrebte Interdisziplinarität realisieren zu können, sind drei Verknüpfungen zu leisten, die in der Vernetzung der Teilprojekte untereinander sowie in den geplanten Arbeitsformen von entscheidender Tragweite sind:
(1) Die Verknüpfung kultur- und sozialwissenschaftlicher Fragestellungen: Neben konkreten Untersuchungsgegenständen wie z.B. Familienunternehmen – die im TP 4 einer soziologisch-empirischen Analyse unterzogen werden, während das TP 5 sie als literarisches Handlungs- und Experimentierfeld generationeller Figurationen befragt – zeigt sich die Notwendigkeit interdisziplinären Arbeitens in den grundlegenden Ansätzen und theoretischen Perspektiven der beteiligten Disziplinen, die aufeinander angewiesen sind und aufeinander verweisen. Ein Beispiel ist die Rolle der Ökonomie: In der Untersuchung volkswirtschaftlicher Modelle des Generationentransfers, die wissenschaftshistorisch auf eine Verzeitlichung der Ökonomie zurückzuführen sind (TP 2), finden sich Anknüpfungspunkte sowohl für Fragen der Kulturökonomie und ihrer Modelle des Generationentransfers (TP 1) als auch für die Rolle der Volkswirtschaft als erbrechtliches Argument in aktuellen juristischen Debatten um Generationengerechtigkeit und Familien- bzw. Staatserbrecht (TP 3) und für den Umgang mit Kontinuität und Innovation in der Generationenfolge auf der Ebene des einzelnen Unternehmens (TP 4).
(2) Die Wechselbeziehung zwischen rechts- und kulturwissenschaftlichen Überlegungen ist z.B. für eine Analyse der Familie als zentrale Institution gesellschaftlichen und historischen Transfers unbedingt erforderlich. Denn dass die Familie in der Moderne zur wichtigsten Agentur des Erbes geworden ist, erweist sich sowohl in ihrer erbrechtlichen Relevanz (TP 3) als auch in ihrer zentralen Funktion als ‚Forum’ geschlechtlicher Reproduktion (TP 6) sowie in ihrer prominenten Position als Schauplatz von Gedächtnis, Generativität und Generationenkonflikt, wie ihn die Literatur vorführt (TP 5). Eine weitere enge Zusammenarbeit ist nötig zwischen rechtlichen und ethischen Überlegungen zu Alter und Tod, die z.B. Fragen der Testierfähigkeit im hohen Alter, der Pflege und der Sterbehilfe betreffen (TP 3, 6), wie sie auch in der Literatur fiktional durchgespielt werden. Ebenso gewinnbringend sind Debatten um mögliche Veränderungen des Stiftungsrechts zwischen TP 1 und TP 3. Der wechselseitige Anregungsgehalt rechts- und sozialwissenschaftlicher Perspektiven wird in diesen Themenfeldern ebenfalls deutlich (TP 3, 4).
(3) Der Dialog zwischen Natur- und Kulturwissenschaften findet in der Bioethik ein
zentrales Feld und hat z.B. einerseits die Medikalisierung des Alters bzw. die Professionalisierung der Altenversorgung und andererseits das Alter als Pathosformel, die sich als Altersweisheit und Alterswerk äußert, in ein Verhältnis zu setzen (vgl. TP 6). Grundsätzlicher noch sind ‚Erbe’ und
‚Generation’ zwischen Natur und Kultur angesiedelt, weil die Konzepte zwischen biowissen-schaftlichen und kulturgeschichtlichen Bedeutungen changieren und vermitteln. Dies zeigt sich ebenso in bevölkerungswissenschaftlichen – expliziten und impliziten – Bezugnahmen auf Biologie und Ökonomie (TP 2, 6).
3. Teilprojekte
- 1. Welt – Kultur – Erbe: Intergenerationalität als Argument und Problem globaler Kulturpolitik (Dr. Stefan Willer, Kulturwissenschaft/ Literaturwissenschaft)
- 2. Die Generationalisierung der Ökonomie (Dr. Ohad Parnes, Wissenschaftsgeschichte/ Biologie)
- 3. Rückkopplungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen auf das Erbrecht (Prof. Dr. Peter Breitschmid, Rechtswissenschaft)
- 4. Von Generation zu Generation: Der Nachfolgeprozess im Familienunternehmen (Nicole Schmiade Dipl.-Soz., Isabell Stamm M.A., Soziologie)
- 5. Literarische Verschiebungen demographischer Diskurse: Intergenerationalität als literarische Konfiguration in amerikanischen Erzähltexten der Moderne und Gegenwart (Dr. Jörg Thomas Richter, Amerikanistik)
- Assoziiert: Literarische Verschiebungen demographischer Diskurse: Der deutschsprachige Generationenroman der Gegenwart (Dr. Ulrike Vedder, Germanistik/ Romanistik)
- 6. Genealogische Perspektiven zu Bioethik und Biodemographie (Prof. Dr. Sigrid Weigel, Literatur- und Kulturwissenschaft)
52 Vgl. die Tagung „Das Nachleben der Toten im Erbe“ (Zentrum für Literatur- und Kulturforschung Berlin, Projekt Generationen in der Erbengesellschaft, 10.-12.7.2006).
53 So einige der Positionen von Barbara Vinken, Hans Bertram, Norbert Bolz und Reiner Klingholz in dem Gespräch „Wir müssen bei den Männern anfangen“ (Literaturen, Heft 6/2006, S. 16-21).
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