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Grabmal Herzogs Ulrich, Elisabeth von Dänemark und Anna von Pommern, 1587

II. Thema und Forschungsstand

Fragestellung

Der ‚demographische Wandel’ ist jüngst zu einem zentralen Dispositiv von Forschung1, Politik und öffentlicher Kontroverse geworden. Deren Vehemenz lässt sich nur zum Teil mit publizistischem Alarmismus2 erklären. Und auch die Kritik an der politischen Inanspruchnahme der Demographie für den Um-/ Rückbau des Sozialstaats3 kann die Heftigkeit ideologischer Debatten im Gewand eines Streits um statistische Daten nicht auflösen.4 Denn die Tatsache, dass sozialpolitische (Renten-, Arbeits-, Familien- und Gesundheitspolitik betreffende) und steuerrechtliche (Erbschafts- und Stiftungsrecht betreffende) Fragen überhaupt als demographische Probleme konzeptualisiert und diskutiert werden, betrifft grundlegende theoretische, begriffliche und historische Voraussetzungen für die Deutung soziokultureller Veränderungen und deren Verhältnis zu biowissenschaftlichen Epistemen. Die Wirkmächtigkeit des demographischen Deutungsmusters lässt sich am ehesten daraus ableiten, dass die Beschreibung des soziokulturellen Wandels in Form von Statistiken und Gesetzmäßigkeiten (der Entwicklung einzelner Faktoren wie Kinderzahl, Lebenserwartung etc. und deren Korrelation) sich als Modell anbietet, um unterschiedliche Aspekte wie individuelle und familiale Reproduktion, Steuer- und Sozialpolitik, mit Fragen der Gerechtigkeit zu verknüpfen und das somit als geeignetes Instrumentarium der Zukunftsplanung erscheint. Für eine solche Verknüpfung spielen die Kategorien Generation und Erbe – wegen ihrer Zwischenstellung zwischen sozialem und biologischem Register und wegen ihrer semantischen Breite – eine zentrale Rolle. Der Voraussetzungsreichtum dieser Begriffe und deren Rolle im soziokulturellen Wandel werden im hier skizzierten Projekt aus sozial-, kultur- und rechtswissenschaftlicher Perspektive untersucht.
Wird der Begriff der Generation in verschiedenen Fächern sehr unterschiedlich gefüllt, so ist nach der jahrzehntelangen Dominanz einer identitätspolitischen Semantik (zuletzt mit Titeln wie Generation Golf, Generation Berlin u.ä.) jüngst die genealogische Bedeutungsdimension wieder in den Vordergrund gerückt: der Blick auf die Gesellschaft als zeitlichgenerative Abfolge vonGenerationen, als ‚Genea-Logik’5. Während vor allem in Deutschland diese Dimension seit 1945 in der Vergangenheitspolitik relevant war, ist sie nun ins Zentrum der Debatten über Bevölkerungs-entwicklung und Sozialstaat gerückt. Überlagert durch den Streit um die Methoden, Berechnungs-grundlagen und Deutungen demographischer Daten, geht es dabei um Veränderungen von Verwandtschaftsstrukturen, Lebens-/ Arbeitsformen und gesellschaftlichen Institutionen der Moderne, insbesondere um das Wechselverhältnis zwischen Familie, Arbeitsmarkt, sozialer Sicherung und Nationalstaat. Zusammen mit der biomedizinischen Entwicklung und deren Effekten für den Umgang mit so basalen Phänomenen wie Zeugung, Leben, Altern und Tod ist der umfassende Charakter dieses Wandels dafür verantwortlich, dass er in der Öffentlichkeit oft als Krisenphänomen erscheint – von der ‚Krise des Sozialstaats’, über den ‚Verlust der Familie’, das ‚Aussterben der Deutschen’, die Rede von ‚Überalterung’ bzw. ‚Unterjüngung’ bis zum ‚Krieg der Generationen’ – und derart als quasi-natürliche und unausweichliche Folge von Fortschritt und Modernisierung der Lebensentwürfe gedeutet wird.
Das Projekt konzentriert sich auf Ort, Funktion und Wirkungsweise genealogischer Konzepte wie Generation und Erbe im gegenwärtigen Diskurs auf der Grundlage ihrer historischen und epistemischen Tiefendimension. Es wird also nicht der demographische Wandel ‚an sich’ erforscht, sondern die Konzeptualisierung soziokultureller Phänomene als demographische sowie die strukturellen Implikationen der zugrunde liegenden Konzepte. Mit diesem Vorhaben werden vorausgegangene Forschungen (1) zur Begriffs-, Wissenschafts- und Kulturgeschichte der ‚Generation’, (2) zum historischen Wandel von Überlieferungs-/ Übertragungskonzepten und Verwandtschaftsstrukturen im ‚Erbe’-Begriff zwischen Vormoderne und Moderne, (3) langjährige empirisch-qualitative und interkulturellvergleichende sozialwissenschaftliche Forschungen zum Generationentransfer und zur gesellschaftlichen Konstruktion von Alter und Lebenslauf und (4) vergleichende Forschungen zum Erbrecht auf den gegenwärtigen Wandel und dessen Thematisierung bezogen, um aus dieser interdisziplinären Perspektive Expertisen zur aktuellen Problemlage zu erarbeiten.

Forschungsstand
2.1 Zur begrifflichen Reflexion von ‚Generation’ und ‚Erbe’
Die Suggestivkraft von Begriffen wie ‚Generationenvertrag’, ‚Generationengerechtigkeit’ und ‚Erbengeneration’ und die semantische Vieldeutigkeit von ‚Generation’ (Altersgruppe, Kohorte, Jahrgangsgruppe, familiale Position etc.) machen es notwendig, deren historische und analytische Implikationen zu beleuchten. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass der Generationenbegriff das Sozialgeschehen als Epiphänomen eines als quasi-natürlich verstandenen Reproduktionsprozesses konzeptualisiert.6 Als Angelpunkt von Gesellschaftsanalyse und -prognose verknüpft er populäre Deutungen mit tradierten Verwandtschafts- und Gesellschaftsvorstellungen, deren Auflösung zugleich beklagt wird. Der tatsächliche soziale und historische Geltungsbereich von derzeit diskursleitenden Konzepten (wie z.B. der ‚blutsverwandtschaftlich’ definierten Kernfamilie, des Zwei-Generationen-Modells in der Ökonomie sowie des familial definierten Erbrechts) und damit auch deren Rolle als Basis rechtlicher und politischer Regelungen muss aber aus sozial- und kulturwissenschaftlicher Perspektive problematisiert werden.
‚Generationengerechtigkeit’ z.B., verstanden als Prinzip zur Vertretung der Interessen künftiger Generationen, ist ein derzeit favorisierter Begriff, anschlussfähig an unterschiedliche Politikfelder und Ethiken.7 Dabei geht dem Kriterium des ‚Künftigen’ eine Vorstellung intergenerationeller Übertragung einher, die über das Konzept des ‚Erbes’ ökonomische und biologische Prozesse verknüpft.8 Gerade aus der scheinbaren Natürlichkeit solcher intergene- rationellen Übertragungen beziehen ‚Generation’ und ‚Erbe’ ihre Überzeugungskraft als Schlüssel- und zugleich Kampfbegriffe9, während die (bislang weniger gebräuchliche) ‚Erbengesellschaft’10, mit Anklang an das rechtliche Konstrukt der ‚Erbengemeinschaft’, die Spannung zwischen dem modernen, nationalstaatlichen Verständnis von ‚Gesellschaft’ und dem älteren, heute vor allem familien- und privatrechtlichen ‚Erbe’ signalisiert.
Diese Spannung betrifft besonders den Begriff ‚Generationenvertrag’ (seit den 1950er Jahren Grundlage für die „Mackenrothsche Regel“, die Umlagefinanzierung der Renten-/Krankenversicherungen), durch den die moralisch-ökonomische Plausibilisierung des bundesdeutschen Sozialsystems im Generationenmodell fußt11 – wobei die dem 20. Jahrhundert entsprungenen Begriffe wie Generationenvertrag und Generationengerechtigkeit seit kurzem auch in der historischen Forschung verwendet werden.12 Mit der Krise der Generation als „ordnungspolitischer Figur“13 wird nun auch der Begriff des ‚Generationenvertrags’ selbst infrage gestellt, wenn ihm – als bloße „politische Metapher“ bewertet – der vertragsrechtliche Inhalt abgesprochen wird.14 Tatsächlich liegt im Moment des Vertraglichen ein Problem der Legitimität von und durch Generationenverhältnisse in der Moderne überhaupt, wenn Max Weber die „Erbanfälle“ als archaisches „Überlebsel“ bezeichnet, das gleichwohl grundlegend für das vertragliche Rechtshandeln des modernen Subjekts sei.15 So wird die ‚Generation’ in ihrer modernen Verwendung als ‚schichtende’ soziale Einheit16 auch als eine der letzten gemeinschaftsstiftenden Denkfiguren bewertet.17
Diese historische Tiefendimension ist zu bedenken, wenn heute eine „generationengerechte Fortentwicklung des Steuerrechts“18 angestrebt wird, betrifft diese doch die Besteuerung genau jener „Überlebsel“ wie Erbschaften/ Schenkungen sowie der genealogischen Akteure der Gesellschaft: Ehe und Familie.19 Dabei stellt sich die grundsätzlichere Frage, in welcher Weise der Gerechtigkeits-begriff mit seinen rechtsmetaphysischen Anklängen überhaupt in positives Recht wie den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung eingebracht werden kann, in welchem Verhältnis Verteilungs- und Chancengleichheit in intergenerationeller Perspektive – und in deren Spiegelung in Lebensaltermodellen – stehen und mit welchen politischen, steuerrechtlichen und ökonomischen Operationen ‚Generationen’ als Größen untereinander vergleichbar gemacht werden (vgl. TP 3). Angereichert wird die heutige Diskussion durch den Begriff der ‚Nachhaltigkeit’, der bisweilen als Synonym für Generationengerechtigkeit verwendet wird20. Aus der Forstwirtschaft stammend und lange als ökologischer Terminus festgelegt,21 wurde ‚Nachhaltigkeit’ seit den 1980er Jahren auf das Konzept der Generationen bezogen, um in Zukunftsprogrammen natürliche Ressourcen für ‚kommende Generationen’ zu berücksichtigen.22 Die erwähnte Tendenz, soziale Phänomene intergenerationeller Übertragung als gleichsam naturgesetzliche zu verstehen, betrifft solche Ansätze zu einer Sozio-Ökologie ebenso wie die Funktion von ‚Nachhaltigkeit’ als kulturpolitischer Formel (vgl. TP 1).
Das Potenzial von ‚Erbe’ und ‚Generation’ als Begriffe zur Selbstdeutung moderner gesellschaftlicher Phänomene muss im Hinblick auf ihre strukturellen Implikationen und ihre Tragweite in kulturwissenschaftlicher, epistemisch fundierter und sozialwissenschaftlich, empirisch fundierter Perspektive untersucht werden. Auf diese Weise kann analysiert werden, inwiefern das Argumentieren mit den Interessen zukünftiger Generationen – als Statthalter der Zukunft’ schlechthin – die Durchsetzung gegenwärtiger Interessen befördert, die als solche immer partikular sind (vgl. TP 4). Besonders zu beleuchten ist die Verbindung aus Statistik und Prognostik in diesem Argument (die in der aktuellen Demographie-Debatte besonders deutlich wird): Die dem 19. Jahrhundert entsprungene futurisierende Semantik der Generation23 scheint heute in eine Rhetorik des Futur II überführt zu werden, dem Tempus einer ‚immer schon’ vollendeten Zukunft, in dem die jeweils gegenwärtige Zukunftsplanung die Art und Weise antizipiert, in der kommende Generationen mit dem ihnen hinterlassenen Erbe verfahren.

2.2 Ansätze für kulturwissenschaftliche und interdisziplinäre Perspektiven
Durch das Zusammenspiel zwischen kulturwissenschaftlichen Deutungen und sozial- und rechtswissenschaftlichen Perspektiven unterscheidet sich der interdisziplinäre Zuschnitt des Projekts von den wenigen vorliegenden Publikationen, die das Verhältnis von aktuellem sozialem Wandel und Kultur betrachten und in denen ‚Kultur’ entweder als pazifizierender und identitätsstiftender Faktor inmitten gesellschaftlicher Umbrüche ins Spiel kommt24, als Teildisziplin der Gerontologie25 oder – insbesondere im Kontext von Migration und Integration – als Kampffeld aufgefasst wird26, auf dem vermeintlich homogene ‚Leitkulturen’ mit ihrem jeweiligen ‚kulturellen Erbe’ aufeinander stoßen. Umgekehrt wird in kulturwirtschaftlichen/ -politischen Argumenten die Generation als operationalisierbare Größe vorausgesetzt, z.B. als ‚Best Ager’ des Kulturkonsums27, beim umlagefinanzierten Kulturbetrieb28 oder wenn es um das „Rezeptionsverhaltens kommender Generationen“ gegenüber dem kulturellen Erbe geht29 (vgl. TP 1). Problematisch ist in diesem Zusammenhang ein weiter Kulturbegriff, mit dem „demografische Entwicklung“ einfach als „kulturelle Entwicklung“ gefasst wird.30 Die Perspektive dieses Projekts, in dem es nicht um die Rolle einzelner kultureller Faktoren in der Demographie geht, sondern um zugrunde liegende Konzepte und darum, die als demographischen Wandel betrachteten Veränderungen als soziokulturellen Gesamtzusammenhang zu sehen, kann dabei an – bislang eher vereinzelte – Bemühungen verschiedener Fachwissenschaften anschließen, die Begrifflichkeit der Debatte in ihren historischen und theoretischen Voraussetzungen zu analysieren.31 Zumal es in der sozialwissenschaftlichen Grundlagenforschung Ansätze gibt, kulturelle Bedeutungsproduktionen zu berück- sichtigen, z.B. den konstruktiven Charakter der Kategorie ‚Generation’ in ihrem historischen Wandel32 oder die kulturelle Kontextualisierung von ‚Alters’-Konzepten zwischen age group und old age.33 Im interdisziplinären Feld der Gerontologie sind in den jüngsten Forschungs- und Förderprogrammen34 Alter und Altern zu einem zentralen Schwerpunkt der Erforschung des ‚demographischen Wandels’ geworden.
Grundlagenforschung zu Fragen des demographischen Wandels wird derzeit vor allem im Bereich der sich interdisziplinär neu formierenden biodemography betrieben, in der es um biologische und biomedizinische Grundlagen demographischer Größen – von der molekularen Ebene über die Individual- und Verwandtschaftsebene bis zur Ebene der Evolution – geht.35 Analoge Bemühungen aus kultur- und sozialwissenschaftlicher Perspektive fehlen bislang. Insofern könnte man das Ziel dieses Projekts auch als Ansatz zu einer Art ‚Kulturdemographie’ beschreiben. Dieses schließt kulturwissenschaftliche Perspektiven zu jenen Fragen ein, die derzeit als Bioethik verhandelt werden (vgl. TP 6). In seiner interdisziplinären Anlage will es sowohl zur Erforschung der Gegenwart beitragen als auch Beiträge zur Deutung, zu Denk- und Lösungswegen aktueller Probleme erarbeiten.

2.3 Desiderat einer Diskursanalyse der Gegenwart – und Hypothesen
Das kultur- und sozialwissenschaftliche sowie begriffsanalytische Interesse des Forschungsprojekts legt den methodisch innovativen Versuch einer Diskursanalyse der Gegenwart nahe. Die Diskursanalyse beleuchtet blinde Flecken, die aktuelle Debatten hinsichtlich der Historizität ihrer eigenen Themen und Begriffe aufweisen. Gerade mit den Übertragungskonzepten ‚Generation’ und ‚Erbe’ kommt nicht nur die Genealogie von Gesellschaft und Kultur, sondern immer auch die Genealogie dieser Konzepte selbst ins Spiel. Eine solche Ausrichtung lässt sich exemplarisch mit Blick auf drei Themenfelder und inhaltlich-argumentative Muster verdeutlichen, die als Hypothesen die Untersuchungsfragen des Projekts fokussieren: (a) der Zusammenhang von Monetarisierung und Familialisierung, (b) das Verhältnis von Demogra phisierung und Biologisierung sowie (c) das Wechselspiel von Nationalisierung und Globalisierung.
(a) Die finanzielle Berechnung des intergenerationellen Austausches (generational accounting, overlapping generation model36) ist derzeit zu einem der wichtigsten Bereiche ökonomischer Forschung avanciert (vgl. TP 2). Im Diskurs der Generationengerechtigkeit wird dies in die Leitunterscheidung zwischen Beitrags-/ Steuerzahlern und Leistungsempfängern übersetzt, wobei hier „moralökonomische“37 Zusammenhänge im Spiel sind, wenn „moralische Standards für die Entscheidung von wirtschaftlichen Konflikten“38 zur Geltung kommen. Zu befragen ist, auf welche Weise hier die Übersetzung von Kategorien wie Vertrauen in ökonomische Kategorien wie Kredits funktioniert und welche Rolle Kontinuität, Reziprozität und die zeitliche Distanz zwischen Leistung und Gegenleistung spielen. Welche Konsequenzen hat es, wenn in den gegenwärtigen Verhand-lungen über eine Neudefinition des Verhältnisses von Wohlfahrtsstaat und Familie dieses entweder als Koalition39 oder als Konkurrenz aufgefasst wird?40 Wenn in der funktionalen Ersetzung der Familie durch den Wohlfahrtsstaat der Staat sich als eine ‚moderne transzendentale Vaterinstanz’ darstellt,41 so ist zu fragen, welche Imaginationen im Spiel sind, wenn nun der Wohlfahrtsstaat seinerseits abdankt, wie derzeit teils gefordert, teils befürchtet wird. Kann die Familie ihre verloren geglaubte Kohäsionsmacht zurück erlangen und das Erben eine Bedeutung als Versorgungs-instrument (zurück) gewinnen, wenn man die Diversifikation der Verwandtschafts- und Lebensformen bedenkt (Stichworte: Patchworkfamilie, Reproduktionsmedizin).42 Dies sind einige der Fragen zur Bedeutung der ‚Familie’ und der Reichweite familial organisierter gesellschaftlicher Akteure für den soziokulturellen Wandel.
(b) Die Erhebung der Demographie zur Leitdisziplin im aktuellen Generationenstreit seitens der Publizistik und Politik geht mit einem gesteigerten Interesse an Bevölkerungspolitik und damit auch an ‚Biopolitik’43, allerdings auch zunehmender Kritik an der Evidenz demographischer Argumente, gerade auch von der demographischen Forschung selbst, einher.44 Die intensive Auseinandersetzung der Bevölkerungswissenschaft und ihrer Fachgeschichte – insbesondere in Deutschland – mit der Bevölkerungspolitik im Nationalsozialismus hat hierzulande zu einer Sensibilisierung für biopolitische bzw. biologisierende Momente geführt, aber auch eine breit erforschte (Fach) Geschichte erbracht. Insofern beim soziokulturellen Wandel Grundlagen-, angewandte Forschung, öffentliche Debatte und Politik besonders eng verbunden sind, ist hier eine differenzierte Befragung des Zusammenspiels von biologischen und sozialen Kategorien gefragt. Bislang stehen die ‚Biopolitik’ Foucaultscher Provinienz, die Bioethik und die biodemography weitgehend unverbunden nebeneinander. Da es in dem neuen Feld der biodemography nicht nur um biowissenschaftliche Grundlagen einzelner Faktoren (wie Alterung, Lebensspanne, altersspezifische Sterblichkeit etc.) geht, sondern auch, u.a. mithilfe experimenteller Forschung, um allgemeine demographische Grundregeln, werden hier evolutionstheoretische Annahmen berührt. Damit steht aber auch die Frage nach den Folgen kultureller und epigenetischer Phänomene für die Grundannahmen der Darwinschen Evolutionstheorie zur Debatte.45 Dasselbe gilt für die Bioethik, deren Diskussion von Fragen der Reproduktionsmedizin und der Sterbehilfe sich derzeit im Feld von Medizin, Philosophie, Theologie und Recht bewegt (bzw. festgefahren hat). Derartige Fragen können mithilfe genealogischer und ‚epigenetischer’ Sichtweisen mit Blick auf intergenerationelle Prozesse rekonzeptualisiert werden46 (vgl. TP 6). Besonders wichtig ist in diesem Kontext das ‚Alter’, sowohl als age groups wie als old age.
(c) In der Modernisierung der Diskurse über Erbe seit dem 18. Jahrhundert spielte die Nation eine entscheidende Rolle47, während die Generation als Agentur zur Überführung familialer Erbverhältnisse und generativer Beziehungen auf größere kollektive Einheiten fungierte,48 so dass sie zu einer geschichtsphilosophischen und zugleich nationalökonomischen Grundkategorie wurde. Das lässt sich noch nach 1945 an den Debatten um den Schuld- und Schuldentransfer von Generation zu Generation ablesen.49 Die Rolle von Familie, Dynastie oder Genealogie als (positive oder negative) Bezugsgrößen tritt heute dagegen dort zurück, wo die ‚Nation’ in Beziehung zu Inter-/ Transnationalität und Globalisierung diskutiert wird. Das heißt, dass „Zuwanderungen als Teil des demografischen Prozesses“ das Potenzial besitzen, „die politisch emphatische Konzipierung von Bevölkerung als Volk in den Nationalstaaten [zu] irritieren.“50 Damit stellt sich einwidersprüchlicher Befund ein: Während die Nation eine zentrale Bezugsgröße demographischer Debatten bleibt, haben die verhandelten Realitäten den nationalen Rahmen längst überschritten.51 Um so mehr sind Analysen geboten, die mit Mitteln des internationalen Vergleichs operieren (vgl. TP 4) oder Konzepte von Internationalität und Globalisierung problematisieren (vgl. TP 1).





1 Vgl. den Förderschwerpunkt des BMBF und den entsprechenden Schwerpunkt im derzeit in Planung befindlichen 7. Forschungsrahmenprogramm der EU.

2 Vgl. exemplarisch Frank Schirrmachers umstrittene Bestseller Das Methusalem-Komplott (2004) und Minimum. Vom Vergehen und Neuentstehen unserer Gemeinschaft (2006) und deren publizistische Folgen.

3 Vgl. die verbreitete Kritik, in der Debatte würden „soziale Fragen auf demografische Probleme reduziert“, z.B. bei Butterwegge/ Klundt 2003, S. 72.

4 Vgl. z.B. die Kritik von Gerd Bosbach u.a. an Herwig Birg oder von Albert Müller u.a. an Franz Xaver Kaufmann sowie beider Gegenreaktion: Bosbach 2004; Birg 2005; Müller 2004; Kaufmann 2005, S. 232-239.

5 Zu diesem Begriff vgl. Weigel 2006.

6 Symptomatisch dafür ist ein rhetorisches Register mit Bildern wie „Jugendwelle der muslimischen Länder“ oder Erwachsene, „die ihr biologisches Programm nicht erfüllt haben“ (Schirrmacher 2004, S. 50).

7 Vgl. Tremmel 2003; zur Kritik Kohli u.a. 2005, 2006.

8 Vgl. etwa das Szenario der ‚Erbengeneration’, die demnächst durch Erbschaften einen Vermögenszuwachs von mehreren hundert Milliarden Euro zu erwarten und verantwortlich zu nutzen habe, z.B. Schirrmacher 2004.

9 Vgl. z.B. Hauff/ Bachmann 2006, die die titelgebenden Begriffe „Erbe“, „Generation“ und „Bilanz“ weder explizieren noch problematisieren.

10 Vgl. Kursbuch 135 (März 1999): „Die Erbengesellschaft“.

11 Vgl. Mackenroth 1952, S. 41 mit der Formulierung, dass „aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muß“. Vgl. Schreiber 1955.

12 Vgl. Brakensiek u.a. 2006; Hardach 2006.

13 Leisering 2000, S. 67.

14 Vgl. Kaufmann 2005, S. 204-209, bes. S. 205: „Jeder sinnvolle Begriff von Vertrag setzt ein Verhältnis der Reziprozität voraus. Solche Reziprozität kann es nur unter Lebenden geben.“ Vgl. auch den anders gearteten Vorschlag von Opaschowski 2004, S. 13, mit dem Begriff „Generationenpakt“ das „einseitig ökonomische Verständnis des Generationenvertrags traditioneller Prägung […] um soziale Beziehungen“ zu erweitern. Dagegen Kohli 1989.

15 Weber 1922/2005, S. 510f.

16 Mannheim 1928/1967, S. 543f.

17 Vgl. Niethammer 2005 (mit Bezug auf Tönnies 1887/1912). Vgl. außerdem die Untersuchungen von Heinz Bude, z.B. Bude 1995 und 2000.

18 Möller 2005.

19 Zur Frage, ob durch die zu erwartenden Erbfälle der nächsten Jahre und Jahrzehnte mehr soziale Ungleichheit entstehen wird, vgl. unser Gutachten für das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Kohli u.a. 2005, 2006) sowie die ZfL-Tagung „What Should Inheritance Law Be?“ (Projekt Generationen in der Erbengesellschaft, 11./12.7.2005). Vgl. auch Möller 2005, S. 206. Als weiteren Vorschlag vgl. Breitschmid 2005, S. 45, mit der Idee einer „‚Solidaritätsstiftung’ zur Stärkung des Generationenvertrags [...] über eine Erbschaftssteuer“. Vgl. dazu auch die Diskussion historischer Entwürfe einer Neubestimmung des Verhältnisses von Privaterbrechtund Staatserbrecht, d.h. die Begrenzung der Verwandtenerbfolge im Sinne einer „mit abnehmender Verwandtschaftsnähe steigenden Quotenbeteiligung der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Wohltätigkeitseinrichtungen am Nachlaß“, die „die Frage nach der Legitimation des Privaterbrechts schlechthin“ aufwerfe, in: Holthöfer 1987, S. 128 und 139.

20 Ekardt 2005.

21 Vgl. Grunwald/ Kopfmüller 2006.

22 Vgl. etwa die Initiative fona (Forschung für Nachhaltigkeit) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung http://www.fona.de.

23 Vgl. Weigel 2002 und 2006.

24 Vgl. Roth/ Richter 2006, S. 13, mit der Formulierung, dass „Kultur – und nur Kultur – dann jene Kohäsionliefern [wird], die die Gesellschaft zusammenhalten muss“.

25 Höpflinger 2004.

26 Bommes unterstreicht das Ausschnitthafte dieser Konzentration auf Migration: „In Frage steht, in welcher Weise dieser [demografische] Wandel die Kultur der Gesellschaft betreffen wird [...]. Hat dieser Zusammenhang bislang keine allgemein hinreichende Aufmerksamkeit gefunden, so gilt umgekehrt, dass für den Teil des demografischen Wandels, dem internationale Migrationen zugrunde liegen, die Bedeutung des daraus resultierendenkulturellen Wandels kaum der Unterstreichung bedarf. Er findet öffentliche Aufmerksamkeit und provoziert politische Auseinandersetzung.“ (Bommes 2006, S. 81) Vgl. auch Bolz’ diesbezügliche Verwendung von „Kultur“: „das Stadtbild [...] etwa Berlins führt uns schon heute überdeutlich die expansivsten Kräfte der demographischen Entwicklung vor Augen: die europäischen Alten und die muslimische Jugend. Unsere reine Kultur derSorge provoziert eine Invasion der Fruchtbaren.“ (Bolz 2006, S. 23) Vgl. mit globaler Perspektive und wesentlich reflektierter auch Heinsohn 2003.

27 Vgl. beispielhaft die aktuelle Studie zum demografischen Wandel und seinen Auswirkungen auf Kinopublikum und Filminhalte in Deutschland des Erich Pommer Instituts Potsdam (2006)

28 Vgl. Ihm 2000, S. 71, dass „das Kultursystem zur Zeit nicht viel anders als das Renten-oder Gesundheitssystem [funktioniert]. Der Kulturbetrieb lebt zum größten Teil von Geldern, die er von den Leistungserbringernerhält. Diese wiederum können aufgrund der Belastungen durch den Beruf bzw. Beruf und Familie kaum oder nur in einem geringen Maße Kultur konsumieren.“ Zudem geht er, analog zur „Aufwertung der Familienpolitik“ „im Zuge der demografischen Entwicklung“, von einer „ähnlichen Entwicklung“ der Kulturpolitik aus (S. 68).

29 Woestmeyer 2003, S. 296.

30 Ihm 2006, S. 67f.

31 Vgl. etwa zu rechtshistorischen Überlegungen z.B. Breitschmid 2005, Grziwotz 2001, Holthöfer 1987.

32 Vgl. Lettke 2003, Lettke/ Lüscher 2003, Lüscher/ Liegle 2003, Liegle/ Lüscher 2005.

33 Vgl. Kohli 1983, 1987 und 2005. Vgl. auch Conrad/ Kondratowitz 1983 sowie die Fülle historischer Literatur, die old age fokussiert, z.B. Bourdelais 1998, Conrad 1985, Johnson 1998, Kondratowitz 1983 und 1990, Pelling/Smith 1991, Rosenmayr 2001, Thane 2000 und 2001.

34 Vgl. etwa das neue Förderangebot der VolkswagenStiftung „Individuelle und gesellschaftliche Perspektivendes Alterns“ (Förderinitiative „Zukunftsfragen der Gesellschaft“) oder die vom Deutschen Zentrum für Altersfragen hgg. Expertisen zum jüngsten (fünften) Altenbericht der Bundesregierung. Vgl. auch die Arbeiten des MPI für Bildungsforschung und des MPI für demographische Forschung (dazu Vaupel/ Kistowski 2006).

35 Carey/ Vaupel 2005.

36 Vgl. Samuelson 1958, Auerbach/ Kotlikoff/ Leibfritz 1999.

37 Vgl.den Begriff der ‚moral economy’ bei Thompson 1971.

38 Kohli 1989, S. 536.

39 Vgl. Künemund/ Motel 2000 mit dem Befund, dass wohlfahrtsstaatliche Leistungen nicht zwangsläufig zu einer Verdrängung familialer Bindungen und Verpflichtungen führen, sondern durch ihre Anreize und Entlastungen einen positiven Einfluss auf diese haben.

40 Zur These der Bedrohung der Familie durch den Sozialstaat vgl. zuletzt Bolz 2006.

41 Vgl. Koschorke 2000, S. 217.

42 Schröder 1987 attestierte den Erbvorgängen noch fehlende gesellschaftliche Relevanz; dagegen Breitschmid 2005 und Reimann 2001, insb. S. 33-35.

43 Vgl. Foucault 1978/2004, der ‚Biopolitik’ und ‚Gouvernementalität’ als zwei eng miteinander verzahnte Erscheinungen beschreibt.

44 Vgl. Butterwegge/ Klundt 2003; vgl. auch die vierteilige „Demografie“-Serie im Wissens-Teil der ZEIT vomJuni 2006 (Schwentker 2006).

45 Vgl. die systematische Forschungskritik zum Paradigma ‚Evolution der Kultur’ in Weigel 2006.

46 Weigel 2006a.

47 Vgl. die Aufnahme der ‚Generation’ als genuin französisches Konzept in Pierre Noras Lieux de mémoire (Nora 1996, dazu Weigel 2006, S. 111ff.).

48 Das gilt etwa für die generationelle ‚Halbwertszeit’ zur Neukodifizierung von Gesetzen (Jefferson) oder für die Formulierung eines staatlichen Bildungsauftrags zur Erziehung der jeweils ‚jungen Generation’ (Condorcet).

49 Vgl. Weigel 1996. So erläutert Karl Jaspers seine „Kollektivschuld“-These in den Begriffen der Familie, des Erbes und des „gleichen Blutes“. Diese Mitschuld wirke im „Zusammenhang der Überlieferung“ und intergenerationell: „Wir müssen übernehmen die Schuld der Väter.“ (Jaspers 1946/1979, S. 57f.)

50 Bommes 2006, S. 85. Dabei kann einerseits Zuwanderung als politisches Instrument gegen Überalterung konzipiert werden (vgl. United Nations Population Division 2000) während andererseits Modelle entworfen werden, in denen ‚überjüngte’ Gesellschaften als Bedrohungen der überalterten westlichen erscheinen, weil in jenen der Jugendüberschuss die Gefahr expansiver gewalttätiger Konflikte verstärke (vgl. Heinsohn 2003).

51 Vgl. jedoch die Kategorie der Migration als Größe in einigen Studien der Demographie und Biodemographie.


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Letzte Änderung: 25.09.2007 - Feedback